Travalleurs Qualifiés

Die Arbeit in Deutschland

Hier findest du alle Informationen zu deinem neuen Job und der Arbeit als Pflegekraft in Deutschland.
Wie viele Patienen betreut eine Pflegekraft in Deutschland normalerweise?

Es gibt in Deutschland so genannte Pflegepersonaluntergrenzen. Das heißt, dass von der Politik vorgeschrieben ist, wie viele Patienten eine Pflegekraft normalerweise maximal betreuen sollte. Diese Vorschriften sind nach Fachbereichen unterteilt und sind für Tag- und Nachtschichten unterschiedlich. In der Praxis werden diese Untergrenzen allerdings nicht immer eingehalten, da die Pandemie und auch der Mangel an Pflegekräften das nicht leicht machen.

– Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin: Tagschicht 2 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 3 Patienten pro Pflegekraft
– Geriatrie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft
– Allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft
– Innere Medizin und Kardiologie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 22 Patienten pro Pflegekraft
– Herzchirurgie: Tagschicht 7 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 15 Patienten pro Pflegekraft
– Neurologie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft
– Neurologische Schlaganfalleinheit: Tagschicht 3 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 5 Patienten pro Pflegekraft
– Neurologische Frührehabilitation: Tagschicht 5 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 12 Patienten pro Pflegekraft
– Pädiatrie: Tagschicht 6 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 10 Patienten pro Pflegekraft

Welche Mitbestimmungsrechte habe ich in einem deutschen Krankenhaus?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hast du auch Anspruch auf Mitbestimmung und Mitgestaltung innerhalb der Entscheidungsprozesse des Unternehmens, das dich anstellt. Bei öffentlichen oder privaten Arbeitgebenden kannst du dich an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Als gewählte, institutionalisierte Arbeiternehmendenvertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen vertrittst du die Interessen und Perspektiven aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In kirchlichen oder karitativen Einrichtungen nennt man das Organ für Mitbestimmung Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten auch hier die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebenden. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten.
Was steht in einem deutschen Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag ist der rechtliche Grundstein für ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb Deutschlands. Er legt die Rechte der Arbeitnehmenden sowie deren Pflichten gegenüber den Arbeitgebenden fest. Inhaltlich solltest du vor Vertragsschluss unbedingt folgende Informationen erhalten, sofern sie nicht im Arbeitsvertrag genannt sind: • Namen der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner (von Ihnen und vom Unternehmen) • den Vertragsbeginn und seine Dauer • Angaben zur Probezeit (falls eine solche festgelegt wird) • den Arbeitsort • ggf. eine Tätigkeitsbeschreibung, also vor allem, welche Aufgaben dich erwarten werden • Angaben zum Gehalt • Angaben zur Arbeitszeit, also wie viele Stunden du pro Woche arbeiten wirst • Angaben zum Urlaubsanspruch, also wie viele Tage du pro Jahr nehmen kannst • Angaben zu beidseitigen Kündigungsfristen, also wie lange du oder das Unternehmen im Voraus mitteilen müssen, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet werden soll. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine rechtlich bindende Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. Es kann jedoch sein, dass du über einen Tarifvertrag angestellt wirst. Dann befinden sich diese Informationen nicht im individuellen Arbeitsvertrag, sondern im Tarifvertrag (bspw. AVR bei Caritas). Achte besonders auch auf sogenannte Bindungs- und/oder Rückzahlungsklauseln in deinem Arbeitsvertrag oder anderen Dokumenten darüber hinaus. Damit sind besondere Formulierungen gemeint, die dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer verpflichten, deine Stelle für einen bestimmten Zeitraum nicht zu wechseln oder du Geld an deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber zurückzahlen musst, falls du dich doch dafür entscheidest. Diese sollten angemessen sein und natürlich der deutschen Rechtslage entsprechen. Die Krankenhäuser, mit denen Educaro arbeitet, sehen meist eine Verpflichtung für 3 Jahre nach Anerkennung vor. War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Welche Ausbildung brauche ich, um in Deutschland als Pflegekraft zu arbeiten?
Pflegeberufe sind in Deutschland „geregelte Berufe“. Geregelte Berufe sind Berufe, deren Ausbildung vom Staat geregelt wird. Im föderalen Staat Deutschland sind die Berufe entweder vom Bund oder vom jeweiligen Bundesland geregelt. Wer in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten will, muss einen Antrag auf Berufszulassung stellen und seine Qualifikation – also Ausbildung – nachweisen. Erst mit der erteilten Berufszulassung darf man in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten. Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss müssen diesen daher in Deutschland anerkennen lassen. Erst danach kann eine Berufszulassung beantragt bzw. erteilt werden.
Gibt es Organisationen für Pflegeberufe in Deutschland?
Ein Berufsverband ist eine freie und unabhängige Interessenvertretung, deren Mitglieder Angehörige desselben Berufes oder nahe verwandter Berufe sind. Das Ziel dabei ist, durch die Bündelung der Interessen vieler Arbeitskräfte im Bereich Pflege, diese besser gegenüber den Arbeitgebenden oder der Öffentlichkeit durchsetzen zu können. Berufsverbände haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf die Inhalte der Berufsausübung, also bzgl. der Bedeutung und Art und Weise der Ausübung des Pflegeberufs und im wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Sinne zu vertreten. Suchst du zum Beispiel eine Beratung zu Rechtsfragen? Dann könnte ein Berufsverband weiterhelfen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufs- und Fachverbänden für das Berufsfeld Pflege. Einige ausgewählte Berufs- und Fachverbände für Pflegeberufe findest du hier: Deutscher Pflegerat e.V.: https://deutscher-pflegerat.de/ Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe: https://www.dbfk.de/de/index.php Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V.: https://www.dgf-online.de/ Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.: http://www.dbva.de/ Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.: https://www.rotkreuzschwestern.de/
Was macht man als Pflegekraft in Deutschland?

Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche für Pflegekräfte, unter anderem Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Intensivpflege und Operationssaal.

Die genannten Bereiche werden wiederum in verschiedenen pflegerischen Versorgungsgebieten ausgeführt, nämlich in der stationären Akutversorgung (z.B. Klinik), der stationären Langzeitversorgung (z.B. Pflegeheim) und der ambulanten Versorgung (z.B. Pflege zu Hause).

Als Pflegekraft pflegst und betreust du Menschen in jeder Lebensphase. Die verschiedenen Aufgaben im Pflegebereich umfassen unter anderem:
– eigenständige Beobachtung, Beratung, Betreuung und Pflege von Patientinnen und Patienten
– Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen
– Durchführung ärztlicher Anordnungen
– Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen

Grundpflegerische Tätigkeiten, also Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen) und die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation haben in Deutschland einen großen Stellenwert und werden nicht nur von Pflegehilfskräften, sondern auch von Pflegefachkräften ausgeführt.

Weitere Information zu diesem Thema finden Sie beispielsweise hier:

Wie ist die Arbeitsmarktsituation für Pflegeberufe in Deutschland?

Allgemein gilt, dass in Deutschland seit einigen Jahren ein Fachkräftemangel im Bereich Gesundheit existiert.

Auch in Zukunft werden etwa 50.000 Stellen unbesetzt sein. Dieser Mangel führt dazu, dass immer mehr Arbeitgeber wie etwa Krankenhäuser und Langzeitpflegeeinrichtungen Pflegefachkräfte aus dem Ausland anwerben, um eine mittel- bis langfristige Sicherung der Versorgung gewährleisten zu können.

Über die Arbeitsmarktsituation im Berufsfeld Pflege in Deutschland können Sie sich auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit informieren: https://www.statistik.arbeitsagentur.de

Welche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in Deutschland für Pflegekräfte?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Weiterbildungsangeboten. Hier findest du eine Übersicht: https://www.pflegestudium.de/weiterbildungen-uebersicht/ Manchmal übernimmt auch der Arbeitgeber einen Teil der Weiterbildungskosten. Auch die Agentur für Arbeit hat verschiedene Förderangebote. Nachfragen lohnt sich!
Wie lange läuft mein Arbeitsvertrag?
Arbeitsverträge mit Krankenhäusern in Deutschland sind in der Regel unbefristet, d.h. ohne zeitliche Begrenzung. Bis zu deiner Anerkennung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau wirst du erstmal als Pflegehelfer(in) angestellt. Danach bekommst du einen Vertrag als Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
Kann ich den Job in Deutschland auch wechseln, wenn es mir dort nicht gefällt?
Da dein Arbeitgeber viel Zeit und Geld in deine Bildung, Reise und Anerkennung investiert, möchte er natürlich, dass du möglichst lange bei ihm arbeitest. Zusammen mit dem Arbeitsvertrag unterschreibst du eine Rückzahlungsvereinbarung, die dich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber einen gewissen Betrag zurückzuzahlen, falls du innerhalb von 3 Jahren nach der Anerkennung den Arbeitgeber wechselst. Davon gibt es natürlich Ausnahmen, z.B. wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausging oder eine Weiterbeschäftigung für dich aus irgendwelchen Gründen nicht zumutbar wäre. Educaro wird dich natürlich in jedem Moment unterstützen und alles dafür tun, dass du dich bei deinem Arbeitgeber auch wohl fühlst.
Wie lange dauert eine Schicht in Deutschland?
Je nach Arbeitgeber dauert eine Schicht normalerweise etwa 8 Stunden plus oder inklusive 30 Minuten Pause.
Wie viele Urlaubstage habe ich im neuen Job?
In Deutschland hast du gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Bei den meisten Arbeitgebern bekommst du aber mehr. Das wird in deinem Arbeitsvertrag festgehalten.
Kann ich mir aussuchen, ich welchem Bereich ich anfangen werde zu arbeiten?
Educaro nimmt alle deine Wünsche und Erfahrungen auf und bringt dich mit dem richtigen Arbeitgeber zusammen. Auch im Bewerbungsgespräch kannst du deine Wünsche bezüglich deines Arbeitsbereiches einbringen. Da Pflegekräfte in Deutschland in festen Fachbereichen arbeiten und nur im Notfall in anderen Stationen eingesetzt werden, werden deine Wünsche hier so gut wie möglich berücksichtigt. Im Rahmen deines Anerkennungsverfahrens wirst du allerdings evtl. auch andere Bereiche kennen lernen, damit du gut auf die Kenntnisprüfung vorbereitet bist. Auch deine Sprachkenntnisse beinflussen deinen Einsatzbereich. Solange du dich noch nicht schnell und sicher auf Deutsch ausdrücken kannst wirst du z.B. normalerweise noch nicht in der Notaufnahme eingesetzt.
Lerne ich meine neuen Kollegen vorher kennen?
Nach der Ausstellung des Arbeitsvertrages organisiert Educaro monatliche Videokonferenzen mit deinem zukünftigen Arbeitgeber. In diesen hast du die Möglichkeit, alle Fragen direkt an deinen zukünftigen Arbeitgeber zu stellen. Wenn hier ein Kennenlernen mit deinen zukünftigen Kollegen gewünscht ist, wird dies normalerweise auch vom Arbeitgeber ermöglicht.
Wie finde ich einen Job als Pflegekraft in Deutschland?
Educaro sucht dir einen passenden Arbeitgeber, stellt ihm dein Bewerbungsdossier vor und organisiert ein Bewerbungsgespräch. Dabei stehen wir dir natürlich gerne als Übersetzer zur Verfügung.
Wie sicher ist mein Arbeitsplatz in Deutschland?

Pflegekräfte werden in Deutschland dringend benötigt. Arbeitgeber sind deshalb meist sehr froh, wenn sie eine gute ausländische Pflegekraft gefunden haben. Da sie oft schon lange auf dich gewartet haben und viel Geld in deine Reise und Anerkennung investiert haben, möchten sie dich gerne lange Zeit beschäftigen. Falls dich dein Arbeitgeber doch irgendwann kündigen möchte, muss er dabei die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Solange du noch in der Probezeit bist, beträgt diese 2 Wochen. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber je länger du dort arbeitest:
unter 2 Jahre – 4 Wochen (28 Tage)
ab 2 Jahren – 1 Monat
ab 5 Jahren – 2 Monate
ab 8 Jahren – 3 Monate
ab 10 Jahren – 4 Monate
ab 12 Jahren – 5 Monate
ab 15 Jahren – 6 Monate
ab 20 Jahren – 7 Monate

Die Monatsfristen gelten jeweils „zum Ende des Monats”. Dies bedeutet, dass der Kündigungstermin das Ende eines Kalendermonats sein muss und zusätzlich die Frist mindestens 1 Monat beträgt.

Falls in deinem Arbeitsvertrag keine abweichenden Fristen vereinbart wurden, kannst du als Arbeitnehmer jedoch zu jeder Zeit mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats kündigen.

Wie viel verdient man als Krankenpfleger(in) in Deutschland?
Sobald du einen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch von dir überzeugen konntest, bekommst noch im Heimatland deinen deutschen Arbeitsvertrag, in dem das Gehalt festgehalten wird. Gehälter können sich je nach Bundesland, Stadt (Großstadt/Kleinstadt) und Krankenhausgröße unterscheiden. Bis dein ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, wirst du vom Krankenhaus als Pflegehelfer(in) angestellt. Danach bekommst du einen Vertrag als Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Auf der Website www.gehalt.de kannst du dir die Durchschnittsgehälter für Pflegekräfte in verschiedenen Städten und Bundesländern ansehen: – als Pflegehelfer(in), also vor deiner Anerkennung, liegt das Monatsbruttogehalt meistens zwischen 1.871 € und 2.844 € (https://www.gehalt.de/einkommen/search?searchtext=Pflegehelfer&location=) – als anerkannte Pflegefachfrau/Pflegefachmann liegt das Gehalt meistens zwischen 2.412 € und 3.253 € (https://www.gehalt.de/einkommen/search?searchtext=Krankenschwester%2C+Krankenpfleger&location=) In einigen Krankenhäusern (nicht in allen!) wird man nach Tarifvertrag bezahlt, d.h. es gibt feste Gehaltsstrukturen für bestimmte Berufsbilder und Berufserfahrung: [ https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/p?id=tvoed-p-2022&matrix=1 ] Als Pflegehelfer(in) wirst du je nach Erfahrung normalerweise in Entgeltgruppe P5 oder P6 eingestuft und erhältst das in der Tabelle angegebene Bruttomonatsgehalt bei einem Vollzeitvertrag. Nach deiner Anerkennung als Pflegefachfrau/-mann wirst du in der Entgeltgruppe P7 eingestuft. Mit steigender Berufserfahrung steigt dein Gehalt (Stufe 1-6).
Wie viel arbeitet man in Deutschland?
In der Pflege arbeitet man im Schnitt 40 Stunden pro Woche, also 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche. Diese findet normalerweise im 3-Schicht-System statt (Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht). In vielen Krankenhäusern ist es üblich, dass man an 2 Wochenenden im Monat Dienst hat. Überstunden sind wegen des Pflegekräftemangels in Deutschland leider keine Seltenheit. Doppelschichten sind aber eher selten. Für Überstunden, Ruhezeiten und Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in der Nachtschicht legt das Arbeitszeitgesetz die Rahmenbedingungen fest. Wichtige Punkte davon sind u.a.: – Die tägliche Arbeitszeit kann bei Bedarf bis auf 10 Stunden erhöht werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einem 6-monatigen Zeitraum trotzdem bei 8 Stunden liegt. – Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden bekommt man eine Pause von 30 Minuten. Bei über 9 Stunden Arbeitszeit bekommt man 45 Minuten Pause. – Zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden liegen. Durch die Rufbereitschaft in Krankenhäusern kann diese Zeit allerdings auch verkürzt werden – diese muss aber zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Kann ich mir aussuchen, wo ich zu arbeiten anfange?
Wenn du schon konkrete Wünsche hast, in welcher Stadt oder welchem Bundesland du arbeiten möchtest, werden wir nach Möglichkeiten suchen, dir diese Wünsche zu erfüllen. Es kommt allerdings darauf an, ob wir dort schon mit einem Krankenhaus zusammenarbeiten und ob du dieses von dir überzeugen kann. Es gibt aber viele schöne Gegenden in Deutschland, weswegen wir sicher sind, dass es dir in vielen Städten gefallen könnte.
Wo werde ich arbeiten?
Educaro arbeitet mit vielen Krankenhäusern in Deutschland zusammen und wird dich, je nach Profil, einem passenden Arbeitgeber vorstellen. Dieser erhält dein Bewerbungsdossier und lernt dich in einem persönlichen Bewerbungsgespräch (meist über einen Videocall) kennen. Wir stehen dir dabei gerne als Übersetzer zur Verfügung. Wenn du ihn von dir überzeugen kannst, erhältst du von ihm ein Arbeitsplatzangebot.
Welche Rechten und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer?

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Basis für ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb Deutschlands. Er definiert Rechte sowie Pflichten von Arbeitnehmenden. Inhaltlich sollten Sie vor oder im Rahmen des Vertragsabschlusses unbedingt folgende Informationen erhalten:

  • Namen der Vertragspartner:innen (Ihr Name und des Unternehmens)
  • Beginn und Dauer des Vertrags und anwendbarer Tarifvertrag
  • gegebenenfalls Angaben zur Probezeit
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung (Ihre Aufgaben vor Ort)
  • Angaben zum Gehalt
  • Angaben zur Arbeitszeit in Stunden pro Woche und Urlaubsanspruch in Tagen pro Jahr
  • Angaben zu beidseitigen Kündigungsfristen

 

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt werden, muss die Vermittlung Sie über diese Punkte informieren, bevor der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Sie können ein Arbeitsplatzangebot ablehnen. Sie können auch individuell Änderungen aushandeln. Diese Informationspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch Vermittler:innen, die nicht mit dem Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ausgezeichnet sind, müssen sich daran halten. Vergleichen Sie verschiedene Arbeitsplatzangebote! Seit 2022 muss in der Pflege ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen. In diesen werden die Höhe der Löhne geregelt. Auch Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub etc. können in Tarifverträgen getroffen werden. Wenn Sie als anerkannte Pflegefachperson in Deutschland arbeiten gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für Kolleg:innen mit einem deutschen Berufsabschluss! Bei einem Tarifvertrag werden Sie anhand Ihrer Berufsqualifikation und -erfahrung in eine Entgeltgruppe sowie Erfahrungsstufe eingruppiert. Ihr Gehalt erhalten Sie entsprechend dem festgelegten Tarif für die angegebene Eingruppierung. Wenn Sie für eine/n öffentliche/n Arbeitgeber:in arbeiten, gilt für Sie der TVöD Pflege. Dieser ist online einsehbar. Tarifverträge müssen nicht im Internet veröffentlicht aber Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Auch die Vermittlung muss Sie in dem Arbeitsplatzangebot auf den Tarifvertrag hinweisen. Unterschreiben Sie erst dann einen Arbeitsvertrag, wenn Sie ihn genau gelesen und verstanden haben. Informieren Sie sich gut und vergleichen Sie die Arbeitsbedingungen und die Vergütung.

 

Höchstarbeitszeiten & Mindestruhezeiten – Arbeitsschutz

Zum Schutz aller Mitarbeitenden wird in Deutschland der Arbeitsschutz großgeschrieben. Dazu gehören u.a. die Verpflichtung zur Einhaltung der Höchstarbeitszeiten sowie Mindestruhezeiten. Verantwortung über die Einhaltung tragen die Arbeitgebenden. Ein Arbeitstag darf nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Für Pflegefachpersonen gilt hier jedoch eine Ausnahme: Die maximale tägliche Arbeitszeit kann mehr als acht Stunden betragen und auf bis zu zwölf Stunden ausgeweitet werden. Im Anschluss an diese überdurchschnittlich lange Arbeitszeit müssen die Arbeitnehmenden mindestens elf Stunden Ruhezeit haben. Innerhalb dieser Arbeitszeit bestehen ebenfalls gesetzlich einzuhaltende Pausenregelungen (Ruhepausen) Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden sind mindestens 30 Minuten, nach mehr als neun Stunden 45 Minuten Pause einzulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Pause nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eingelegt werden muss. Auch zwischen zwei Arbeitsschichten sind Ruhezeiten einzuhalten. Im Normalfall sind das mindestens elf Stunden, in der Pflege kann die Ruhezeit auf zehn Stunden reduziert werden. In diesem Fall müssen zum Ausgleich im Anschluss längere Ruhezeiten gewährt werden. Für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen müssen innerhalb der folgenden 14 Tage Ersatzruhetage gewährt werden. Konkret bedeutet dies, dass man als Pflegefachperson für 19 Tage am Stück zum Arbeiten verpflichtet werden kann.

 

Kündigungsfristen:

Eine Kündigung kann von beiden Seiten erfolgen: Sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende können das Arbeitsverhältnis kündigen. Dabei müssen Fristen eingehalten werden. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, ist das Beschäftigungsverhältnis beendet. Je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht, unterscheiden sich die Kündigungsfristen. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen, entweder zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Aber Achtung: Diese gesetzliche Kündigungsfrist gilt nur, wenn Sie sich seit über sechs Monaten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Alle Informationen über Ihre Kündigungsfristen, auch während der Probezeit, finden Sie entweder in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Ihrem Tarifvertrag. Tarifverträge erhalten Sie beispielsweise bei Einrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Finden Sie in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag keine Angaben zu den Kündigungsfristen, regeln Sie diese Angaben unbedingt zusätzlich schriftlich. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Bindungs- und / oder Rückzahlungsklauseln

Dem Unternehmen sind für Ihre Anwerbung Kosten entstanden. Darum ist es verständlich, dass er Sie möglichst lange in seinem Betrieb halten möchte. Eine Möglichkeit dafür sind sogenannte Bindungs- und Rückzahlungsklauseln. Diese Klauseln sind Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages. Sie beschreiben bestimmte Pflichten, die Arbeitnehmende gegenüber dem Unternehmen haben. Grundsätzlich sind solche Klauseln nicht verboten. Sie müssen aber klar und deutlich formuliert sein. Die Bindungs- und Rückzahlungsklauseln dürfen Sie als Arbeitnehmenden nicht unangemessen benachteiligen. Ganz konkret wird in diesen Regelungen festgelegt, dass Sie Ihre Arbeitsstelle für einen bestimmten Zeitraum nicht wechseln dürfen. Sie werden an Ihren Arbeitsplatz zeitlich „gebunden“ (= Bindungsklausel). Wechseln Sie trotz der jeweiligen Regelung Ihre Stelle, müssen Sie damit rechnen, dass das Unternehmen die Rückzahlung eines bestimmten Betrags fordern (= Rückzahlungsklausel). Achten Sie daher besonders auf solche Bindungs- und/oder Rückzahlungsklauseln und prüfen Sie, ob die Klauseln für Sie persönlich angemessen sind. Sprechen Sie mit Ihrer/m zukünftigen Arbeitgeber:in darüber. Diese Klauseln finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in ergänzenden Dokumenten. Im Zweifelsfall kann ein Arbeitsgericht darüber entscheiden, ob die Bindungs-/ Rückzahlungsklausel wirksam ist. Die Wirksamkeit des gesamten Arbeitsvertrags hängt davon aber nicht ab. Lesen Sie daher das Arbeitsplatzangebot sowie den Arbeitsvertrag genau durch, bevor Sie das jeweilige Dokument unterzeichnen. Überlegen Sie, ob die Bestimmungen darin und insbesondere die Bindungs- und Rückzahlungsklauseln zu Ihren persönlichen Vorstellungen und Ihrem Leben passen! Machen Sie sich bewusst, welche Regelungen welche Konsequenzen für Sie persönlich haben.

 

Mitbestimmung und Mitgestaltung im Unternehmen:

Arbeitnehmende haben in Deutschland Anspruch auf Mitbestimmung und Mitgestaltung innerhalb der Entscheidungsprozesse Ihres Unternehmens. Bei öffentlichen oder privaten Arbeitgebenden können Sie sich dazu an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Dabei handelt es sich um eine gewählte, institutionalisierte Arbeiternehmenden-Vertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Diese vertreten die Interessen und Perspektiven aller Mitarbeitenden gegenüber der Leitungsebene. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Betriebsrat u.a. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen kann, Art. 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. In kirchlichen oder caritativen Einrichtungen nennt man das Organ für Mitbestimmung Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten auch hier die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebenden. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten. Rechtlich ist die MAV in den sogenannten Mitarbeitervertretungsgesetzen geregelt – für die evangelische Kirche im Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD), in der katholischen Kirche in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

 

Weitere Informationen:

 

Bei Unsicherheiten zu Bindungs- und/oder Rückzahlungsklauseln helfen Ihnen unabhängige Anwälte des deutschen Arbeitsrechts. Es gibt die Möglichkeit, Beratungsbeihilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. So reduziert sich Ihr finanzielles Risiko. Das Angebot „Faire Integration“ des IQ Netzwerks bietet Ihnen Beratung zum Thema an.