Es gibt in Deutschland so genannte Pflegepersonaluntergrenzen. Das heißt, dass von der Politik vorgeschrieben ist, wie viele Patienten eine Pflegekraft normalerweise maximal betreuen sollte. Diese Vorschriften sind nach Fachbereichen unterteilt und sind für Tag- und Nachtschichten unterschiedlich. In der Praxis werden diese Untergrenzen allerdings nicht immer eingehalten, da die Pandemie und auch der Mangel an Pflegekräften das nicht leicht machen.
– Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin: Tagschicht 2 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 3 Patienten pro Pflegekraft
– Geriatrie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft
– Allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft
– Innere Medizin und Kardiologie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 22 Patienten pro Pflegekraft
– Herzchirurgie: Tagschicht 7 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 15 Patienten pro Pflegekraft
– Neurologie: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft
– Neurologische Schlaganfalleinheit: Tagschicht 3 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 5 Patienten pro Pflegekraft
– Neurologische Frührehabilitation: Tagschicht 5 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 12 Patienten pro Pflegekraft
– Pädiatrie: Tagschicht 6 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 10 Patienten pro Pflegekraft
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hast du auch Anspruch auf Mitbestimmung und Mitgestaltung innerhalb der Entscheidungsprozesse des Unternehmens, das dich anstellt. Bei öffentlichen oder privaten Arbeitgebenden kannst du dich an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Als gewählte, institutionalisierte Arbeiternehmendenvertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen vertrittst du die Interessen und Perspektiven aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In kirchlichen oder karitativen Einrichtungen nennt man das Organ für Mitbestimmung Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten auch hier die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebenden. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten.
Der Arbeitsvertrag ist der rechtliche Grundstein für ein Beschäftigungsverhältnis innerhalb Deutschlands. Er legt die Rechte der Arbeitnehmenden sowie deren Pflichten gegenüber den Arbeitgebenden fest. Inhaltlich solltest du vor Vertragsschluss unbedingt folgende Informationen erhalten, sofern sie nicht im Arbeitsvertrag genannt sind: • Namen der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner (von Ihnen und vom Unternehmen) • den Vertragsbeginn und seine Dauer • Angaben zur Probezeit (falls eine solche festgelegt wird) • den Arbeitsort • ggf. eine Tätigkeitsbeschreibung, also vor allem, welche Aufgaben dich erwarten werden • Angaben zum Gehalt • Angaben zur Arbeitszeit, also wie viele Stunden du pro Woche arbeiten wirst • Angaben zum Urlaubsanspruch, also wie viele Tage du pro Jahr nehmen kannst • Angaben zu beidseitigen Kündigungsfristen, also wie lange du oder das Unternehmen im Voraus mitteilen müssen, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet werden soll. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine rechtlich bindende Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. Es kann jedoch sein, dass du über einen Tarifvertrag angestellt wirst. Dann befinden sich diese Informationen nicht im individuellen Arbeitsvertrag, sondern im Tarifvertrag (bspw. AVR bei Caritas). Achte besonders auch auf sogenannte Bindungs- und/oder Rückzahlungsklauseln in deinem Arbeitsvertrag oder anderen Dokumenten darüber hinaus. Damit sind besondere Formulierungen gemeint, die dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer verpflichten, deine Stelle für einen bestimmten Zeitraum nicht zu wechseln oder du Geld an deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber zurückzahlen musst, falls du dich doch dafür entscheidest. Diese sollten angemessen sein und natürlich der deutschen Rechtslage entsprechen. Die Krankenhäuser, mit denen Educaro arbeitet, sehen meist eine Verpflichtung für 3 Jahre nach Anerkennung vor. War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Pflegeberufe sind in Deutschland „geregelte Berufe“. Geregelte Berufe sind Berufe, deren Ausbildung vom Staat geregelt wird. Im föderalen Staat Deutschland sind die Berufe entweder vom Bund oder vom jeweiligen Bundesland geregelt. Wer in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten will, muss einen Antrag auf Berufszulassung stellen und seine Qualifikation – also Ausbildung – nachweisen. Erst mit der erteilten Berufszulassung darf man in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten. Personen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss müssen diesen daher in Deutschland anerkennen lassen. Erst danach kann eine Berufszulassung beantragt bzw. erteilt werden.
Ein Berufsverband ist eine freie und unabhängige Interessenvertretung, deren Mitglieder Angehörige desselben Berufes oder nahe verwandter Berufe sind. Das Ziel dabei ist, durch die Bündelung der Interessen vieler Arbeitskräfte im Bereich Pflege, diese besser gegenüber den Arbeitgebenden oder der Öffentlichkeit durchsetzen zu können. Berufsverbände haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf die Inhalte der Berufsausübung, also bzgl. der Bedeutung und Art und Weise der Ausübung des Pflegeberufs und im wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Sinne zu vertreten. Suchst du zum Beispiel eine Beratung zu Rechtsfragen? Dann könnte ein Berufsverband weiterhelfen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Berufs- und Fachverbänden für das Berufsfeld Pflege. Einige ausgewählte Berufs- und Fachverbände für Pflegeberufe findest du hier: Deutscher Pflegerat e.V.: https://deutscher-pflegerat.de/ Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe: https://www.dbfk.de/de/index.php Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V.: https://www.dgf-online.de/ Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.: http://www.dbva.de/ Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V.: https://www.rotkreuzschwestern.de/
Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche für Pflegekräfte, unter anderem Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Intensivpflege und Operationssaal. Die genannten Bereiche werden wiederum in verschiedenen pflegerischen Versorgungsgebieten ausgeführt, nämlich in der stationären Akutversorgung (z.B. Klinik), der stationären Langzeitversorgung (z.B. Pflegeheim) und der ambulanten Versorgung (z.B. Pflege zu Hause). Als Pflegekraft pflegst und betreust du Menschen in jeder Lebensphase. Die verschiedenen Aufgaben im Pflegebereich umfassen unter anderem: – eigenständige Beobachtung, Beratung, Betreuung und Pflege von Patientinnen und Patienten – Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen – Durchführung ärztlicher Anordnungen – Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen Grundpflegerische Tätigkeiten, also Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen) und die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation haben in Deutschland einen großen Stellenwert und werden nicht nur von Pflegehilfskräften, sondern auch von Pflegefachkräften ausgeführt.
Allgemein gilt, dass in Deutschland seit einigen Jahren ein Fachkräftemangel im Bereich Gesundheit existiert. Auch in Zukunft werden etwa 50.000 Stellen unbesetzt sein. Dieser Mangel führt dazu, dass immer mehr Arbeitgeber wie etwa Krankenhäuser und Langzeitpflegeeinrichtungen Pflegefachkräfte aus dem Ausland anwerben, um eine mittel- bis langfristige Sicherung der Versorgung gewährleisten zu können.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Weiterbildungsangeboten. Hier findest du eine Übersicht: https://www.pflegestudium.de/weiterbildungen-uebersicht/ Manchmal übernimmt auch der Arbeitgeber einen Teil der Weiterbildungskosten. Auch die Agentur für Arbeit hat verschiedene Förderangebote. Nachfragen lohnt sich!
Arbeitsverträge mit Krankenhäusern in Deutschland sind in der Regel unbefristet, d.h. ohne zeitliche Begrenzung. Bis zu deiner Anerkennung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau wirst du erstmal als Pflegehelfer(in) angestellt. Danach bekommst du einen Vertrag als Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
Da dein Arbeitgeber viel Zeit und Geld in deine Bildung, Reise und Anerkennung investiert, möchte er natürlich, dass du möglichst lange bei ihm arbeitest. Zusammen mit dem Arbeitsvertrag unterschreibst du eine Rückzahlungsvereinbarung, die dich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber einen gewissen Betrag zurückzuzahlen, falls du innerhalb von 3 Jahren nach der Anerkennung den Arbeitgeber wechselst. Davon gibt es natürlich Ausnahmen, z.B. wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausging oder eine Weiterbeschäftigung für dich aus irgendwelchen Gründen nicht zumutbar wäre. Educaro wird dich natürlich in jedem Moment unterstützen und alles dafür tun, dass du dich bei deinem Arbeitgeber auch wohl fühlst.
Je nach Arbeitgeber dauert eine Schicht normalerweise etwa 8 Stunden plus oder inklusive 30 Minuten Pause.
In Deutschland hast du gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Bei den meisten Arbeitgebern bekommst du aber mehr. Das wird in deinem Arbeitsvertrag festgehalten.
Educaro nimmt alle deine Wünsche und Erfahrungen auf und bringt dich mit dem richtigen Arbeitgeber zusammen. Auch im Bewerbungsgespräch kannst du deine Wünsche bezüglich deines Arbeitsbereiches einbringen. Da Pflegekräfte in Deutschland in festen Fachbereichen arbeiten und nur im Notfall in anderen Stationen eingesetzt werden, werden deine Wünsche hier so gut wie möglich berücksichtigt. Im Rahmen deines Anerkennungsverfahrens wirst du allerdings evtl. auch andere Bereiche kennen lernen, damit du gut auf die Kenntnisprüfung vorbereitet bist. Auch deine Sprachkenntnisse beinflussen deinen Einsatzbereich. Solange du dich noch nicht schnell und sicher auf Deutsch ausdrücken kannst wirst du z.B. normalerweise noch nicht in der Notaufnahme eingesetzt.
Nach der Ausstellung des Arbeitsvertrages organisiert Educaro monatliche Videokonferenzen mit deinem zukünftigen Arbeitgeber. In diesen hast du die Möglichkeit, alle Fragen direkt an deinen zukünftigen Arbeitgeber zu stellen. Wenn hier ein Kennenlernen mit deinen zukünftigen Kollegen gewünscht ist, wird dies normalerweise auch vom Arbeitgeber ermöglicht.
Educaro sucht dir einen passenden Arbeitgeber, stellt ihm dein Bewerbungsdossier vor und organisiert ein Bewerbungsgespräch. Dabei stehen wir dir natürlich gerne als Übersetzer zur Verfügung.
Pflegekräfte werden in Deutschland dringend benötigt. Arbeitgeber sind deshalb meist sehr froh, wenn sie eine gute ausländische Pflegekraft gefunden haben. Da sie oft schon lange auf dich gewartet haben und viel Geld in deine Reise und Anerkennung investiert haben, möchten sie dich gerne lange Zeit beschäftigen. Falls dich dein Arbeitgeber doch irgendwann kündigen möchte, muss er dabei die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Solange du noch in der Probezeit bist, beträgt diese 2 Wochen. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber je länger du dort arbeitest:
unter 2 Jahre – 4 Wochen (28 Tage)
ab 2 Jahren – 1 Monat
ab 5 Jahren – 2 Monate
ab 8 Jahren – 3 Monate
ab 10 Jahren – 4 Monate
ab 12 Jahren – 5 Monate
ab 15 Jahren – 6 Monate
ab 20 Jahren – 7 Monate
Die Monatsfristen gelten jeweils „zum Ende des Monats”. Dies bedeutet, dass der Kündigungstermin das Ende eines Kalendermonats sein muss und zusätzlich die Frist mindestens 1 Monat beträgt.
Falls in deinem Arbeitsvertrag keine abweichenden Fristen vereinbart wurden, kannst du als Arbeitnehmer jedoch zu jeder Zeit mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats kündigen.
Sobald du einen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch von dir überzeugen konntest, bekommst noch im Heimatland deinen deutschen Arbeitsvertrag, in dem das Gehalt festgehalten wird. Gehälter können sich je nach Bundesland, Stadt (Großstadt/Kleinstadt) und Krankenhausgröße unterscheiden. Bis dein ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, wirst du vom Krankenhaus als Pflegehelfer(in) angestellt. Danach bekommst du einen Vertrag als Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Auf der Website www.gehalt.de kannst du dir die Durchschnittsgehälter für Pflegekräfte in verschiedenen Städten und Bundesländern ansehen: – als Pflegehelfer(in), also vor deiner Anerkennung, liegt das Monatsbruttogehalt meistens zwischen 1.871 € und 2.844 € (https://www.gehalt.de/einkommen/search?searchtext=Pflegehelfer&location=) – als anerkannte Pflegefachfrau/Pflegefachmann liegt das Gehalt meistens zwischen 2.412 € und 3.253 € (https://www.gehalt.de/einkommen/search?searchtext=Krankenschwester%2C+Krankenpfleger&location=) In einigen Krankenhäusern (nicht in allen!) wird man nach Tarifvertrag bezahlt, d.h. es gibt feste Gehaltsstrukturen für bestimmte Berufsbilder und Berufserfahrung: [ https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/p?id=tvoed-p-2022&matrix=1 ] Als Pflegehelfer(in) wirst du je nach Erfahrung normalerweise in Entgeltgruppe P5 oder P6 eingestuft und erhältst das in der Tabelle angegebene Bruttomonatsgehalt bei einem Vollzeitvertrag. Nach deiner Anerkennung als Pflegefachfrau/-mann wirst du in der Entgeltgruppe P7 eingestuft. Mit steigender Berufserfahrung steigt dein Gehalt (Stufe 1-6).
In der Pflege arbeitet man im Schnitt 40 Stunden pro Woche, also 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche. Diese findet normalerweise im 3-Schicht-System statt (Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht). In vielen Krankenhäusern ist es üblich, dass man an 2 Wochenenden im Monat Dienst hat. Überstunden sind wegen des Pflegekräftemangels in Deutschland leider keine Seltenheit. Doppelschichten sind aber eher selten. Für Überstunden, Ruhezeiten und Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in der Nachtschicht legt das Arbeitszeitgesetz die Rahmenbedingungen fest. Wichtige Punkte davon sind u.a.: – Die tägliche Arbeitszeit kann bei Bedarf bis auf 10 Stunden erhöht werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einem 6-monatigen Zeitraum trotzdem bei 8 Stunden liegt. – Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden bekommt man eine Pause von 30 Minuten. Bei über 9 Stunden Arbeitszeit bekommt man 45 Minuten Pause. – Zwischen zwei Schichten muss eine Ruhezeit von mindestens 9 Stunden liegen. Durch die Rufbereitschaft in Krankenhäusern kann diese Zeit allerdings auch verkürzt werden – diese muss aber zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Wenn du schon konkrete Wünsche hast, in welcher Stadt oder welchem Bundesland du arbeiten möchtest, werden wir nach Möglichkeiten suchen, dir diese Wünsche zu erfüllen. Es kommt allerdings darauf an, ob wir dort schon mit einem Krankenhaus zusammenarbeiten und ob du dieses von dir überzeugen kann. Es gibt aber viele schöne Gegenden in Deutschland, weswegen wir sicher sind, dass es dir in vielen Städten gefallen könnte.
Educaro arbeitet mit vielen Krankenhäusern in Deutschland zusammen und wird dich, je nach Profil, einem passenden Arbeitgeber vorstellen. Dieser erhält dein Bewerbungsdossier und lernt dich in einem persönlichen Bewerbungsgespräch (meist über einen Videocall) kennen. Wir stehen dir dabei gerne als Übersetzer zur Verfügung. Wenn du ihn von dir überzeugen kannst, erhältst du von ihm ein Arbeitsplatzangebot.